Wir unterstützen Sie
in Ihren rechtlichen
Angelegenheiten

Partnerschaftlich, vertrauensvoll,
kompetent & konsequent.

Die Kanzlei Niehoff ist Ihre Fachkanzlei für Familienrecht,
Vertragsrecht, Scheidungsrecht, Erbrecht, Pflichtteilsrecht,
Testamentsgestaltung sowie Testamentsvollstreckung
in Mülheim an der Ruhr.

Über uns

Die durch Herrn Notar und Rechtsanwalt Helmut Niehoff im Jahre 1981 gegründete Kanzlei, welche im Jahr 2003 mit der Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt und Notar Hans-Jürgen Bolz zusammengelegt wurde, wird von der Tochter des Kanzleigründers, Frau Rechtsanwältin Stephanie Niehoff, fortgeführt.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung in zivilrechtlichen Angelegenheiten. Hierbei ist Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Stephanie Niehoff insbesondere in den Bereichen Vertragsrecht, Familienrecht, Scheidungsrecht, Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung sowie Testamentsgestaltung tätig. Um die notarielle Betreuung unserer Mandanten sicherzustellen, arbeiten wir mit einem in Mülheim an der Ruhr ansässigen Notariat zusammen.

Die Beratung erfolgt grundsätzlich während der Öffnungszeiten in der Kanzlei. Selbstverständlich sind wir auch bereit, Sie außerhalb unserer Bürozeiten zu beraten. Darüber hinaus kann die Beratung auch auf Wunsch bei Ihnen zu Hause oder in Ihrer Firma erfolgen.

Stephanie Niehoff
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht

Helmut Niehoff
Rechtsanwalt und Notar bis 2015

In Bürogemeinschaft

Florian Bornemann
Rechtsanwalt

Lars Kriebel
Rechtsanwalt

Dr. Gregor Sobotta
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse des „Lebensbereichs Familie“, also den durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandschaft und Familie verbundenen Personen.

  • Trennung und Scheidung
  • Elterliche Sorge
  • Hausratsteilung
  • Umgangs- und Besuchsrecht
  • Unterhalt
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht und Kindesherausgabe
  • Patienten- und Vorsorgevollmachten
  • Eheverträge
  • Gewaltschutzverfahren
  • Ehewohnung und Wohnungszuweisung
  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
  • Namensänderung
  • Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
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Erbrecht

Das Erbrecht regelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und wie dies geschieht.
Es umfasst auch die vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten.

  • Gesetzliche und testamentarische Erbfolge
  • Erbscheinsverfahren
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Ausschlagung der Erbschaft
  • Auskunftsansprüche gegen die Erben und Dritte
  • Testamentsgestaltung
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Testamentsauslegung
  • Geltendmachung und Abwehr von Vermächtnissen
  • Erbverträge
  • Gestaltung von Auseinandersetzungsverträgen
  • Anfechtung letztwilliger Verfügungen
  • Testamentsvollstreckung
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Lassen Sie sich kompetent und vertrauensvoll zu Ihren Rechtsangelegenheiten beraten.